Wirtschaftsprüfer haben in erster Linie die Aufgabe, wirtschaftliche Prüfungen aller Art durchzuführen. Hierzu zählt insbesondere die Durchführung von Jahresabschlussprüfungen. Die Prüfungstätigkeit wird durch einen Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers bestätigt. Er ist zur Siegelführung berechtigt.
Neben dieser Tätigkeit ist er außerdem befugt, die Mandanten in steuerlichen Angelegenheiten zu beraten und zu vertreten . Aus dieser Norm wird die Befugnis zur steuerlichen Beratung und Vertretung vor der Finanzverwaltung wie auch vor den Finanzgerichten abgeleitet. |
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